Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der OeGHO? Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist laut den Vereinsstatuten, dass Sie von zwei bereits aufgenommenen Mitgliedern in die Gesellschaft eingeführt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Aufnahme.
In Kürze finden Sie hier ein Online Aufnahmeantrag. Bis dahin bitten wir Sie den Aufnahmeantrag auszudrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle zu faxen.
Bitte faxen Sie den ausgefüllten und unterschreibenen Antrag an die OeGHO Geschäftsstelle:
Fax +43 1 4789404
Sollten Sie noch Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
via Telefon +43 1 4789404, Fax +43 1 4789404 oder E-Mail office(at)oegho.at