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OeGHO Mitglied werden

Informationen zur Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der OeGHO? Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist laut den Vereinsstatuten, dass Sie von zwei bereits aufgenommenen Mitgliedern in die Gesellschaft eingeführt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über die Aufnahme.

OeGHO Statuten als PDF laden

Online Aufnahmeantrag

In Kürze finden Sie hier ein Online Aufnahmeantrag. Bis dahin bitten wir Sie den Aufnahmeantrag auszudrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle zu faxen.

Aufnahmeantrag als PDF laden

Bitte faxen Sie den ausgefüllten und unterschreibenen Antrag an die OeGHO Geschäftsstelle:

Fax +43 1 4789404

Sollten Sie noch Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
via Telefon +43 1 4789404, Fax +43 1 4789404 oder E-Mail office(at)oegho.at



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