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Dissertations-Stipendien

Seit der UOG Reform ist das Medizinstudium ein Diplomstudium; eine Dissertation mit Doktoratsabschluss ist somit Voraussetzung für die weitere akademische Laufbahn (Habilitation). Um solche wissenschaftlich-klinischen Karriereentwicklungen zu unterstützen und den wissenschaftlichen Nachwuchs speziell im Bereich „Medical Oncology“ zu fördern, vergibt die Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (OeGHO) im Sommersemester 2012 erstmalig Stipendien für jeweils eine Doktorandenstelle zur Durchführung translationaler Forschungsprojekte im Bereich der medizinischen/internistischen Onkologie an den vier Medizinuniversitäten Österreichs.

Die Durchführung der Forschungstätigkeit ist nicht an eine dieser Universitäten gebunden.

Über die Förderungswürdigkeit von Projekten und DissertantInnen wird auf
Vorschlag der zuständigen Klinikleiter durch den Vorstand der OeGHO entschieden.

Projektvorschläge mit Lebenslauf der DissertantInnen werden dem Vorstand der OeGHO bis 1. März 2012 übermittelt (office@oegho.at). Die Förderzusage erfolgt bis 30. April 2012.

Das Stipendium dient zur Deckung der Personalkosten während der
Forschungstätigkeit. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Höhe der Angestellten-Dienstverträge für DoktorandInnen des FWF und beträgt 33.620.- € jährlich (1.877€ brutto monatlich bei einem Stundenausmaß von 30 Std). Sachmittel und Forschungsinfrastruktur sind von Seiten der zuständigen Medizinuniversität/Universitätsklinik bereitzustellen. Die Stipendiaten verpflichten sich zu einem jährlichen, schriftlichen Report über den Fortgang des Dissertationsprojekts und die Forschungsergebnisse an den Vorstand der OeGHO.

Das Stipendium ist prinzipiell auf ein Jahr festgelegt und endet automatisch wenn der Dissertant / die Dissertantin klinische Tätigkeiten übernimmt und dafür remuneriert wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Verlängerung des Stipendiums beantragt und nach einem Beschluss des Vorstands der OeGHO für maximal ein weiteres Jahr gewährt werden.

Am Ende des Doktoratsstudiums (in der Regel nach 6 Semestern) muss dem Vorstand der OeGHO innerhalb einer Frist von 6 Monaten ein schriftlicher Abschlussbericht und eine Kopie der Doktoratsurkunde übermittelt werden.

Die Stipendiaten verpflichten sich darüber hinaus ihre Forschungsergebnisse im Rahmen einer Tagung der OeGHO (Frühjahrstagung oder gemeinsame Jahrestagung)
zu präsentieren.

Alle Publikationen der Forschungsergebnisse müssen explizit auf
die Förderung durch die OeGHO hinweisen.



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